Abgeschickt von Leserin aus dem Kreis Siegen am 30 September, 2008 um 00:08:01
Guten Tag,
darf ein Behinderten Dreirad, das anstatt Krankengymnastik von einem Arzt verordnet worden ist von der Beihilfe als Therapeutisches Bewegungsgerät definiert werden und als solches rechtens abgelehnt werden? Wie lautet die offizielle Definition eines therapeutisches Bewegungsmittels? Ich kann nichts in den Beihilfevorschriften finden oder ist diese Frage zu vernachlässigen, da es sich faktisch um ein Behinderten Dreirad handelt das laut BhV als beihilfefähig anzusehen ist? Vielen Dank vorab für Infos und Tips, Gruss von der "Gehandicapten"