Abgeschickt von Solengo am 17 Februar, 2009 um 09:31:28
X ist Deutscher und wurde in Italien wegen Alkohol am Steuer über 1,6 Promille mit einem Fahrverbot von 6 Wochen belegt und zur Durchführung der MPU in Italien verpflichtet. Sein Führerschein (FS) wurde sichergestellt.
Im Wissen, dass die italienischen Behörden nicht berechtigt sind, ausländische Führerscheine einzubehalten, hat X die Rückgabe seines FS verlangt. Die italienische Behörde hat den FS nun an das für X zuständige Kreisverwaltungsreferat in D geschickt mit dem Hinweis, der FS sei X zurückzugeben, und er sei darauf hinzuweisen, dass bis zum Ausgang der ärztlichen Untersuchung für X ein Fahrverbot auf italienischem Staatsgebiet bestehe.
Die italienische Behörde hat das KVR nicht expressis verbis auf eine Trunkenheitsfahrt hingewiesen, sondern lediglich auf ein Fahrverbot in Italien bis zum Ausgang der ärztlichen Untersuchung. Die könnte natürlich auch wegen anderer Ursachen gefordert worden sein.
Wie, wenn dem KVR nur das Fahrverbotsdekret ohne explizite Begründung vorliegt? Kann das KVR trotzdem eine MPU verlangen?
Was kann X tun?