Abgeschickt von Jan am 06 Oktober, 2008 um 14:26:13
Nach dem auf diesen Seiten zu findenden Urteil des OVG Hamburg sind die Kosten für einen abgebrochenen Abschleppvorgang nicht erstattungsfähig, sofern der Abschleppwagen ein dem ursprünglich abzuschleppenden Fahrzeug unmittelbar benachbartes Fahrzeug verlädt.
Gibt es zu diesem Thema auch irgendein BGH Urteil? Das OVG Urteil würde in meinem Fall perfekt passen, nur hab ich von einem BGH Urteil gehört, das die Entscheidung in der o.g. Sache anders gefällt hat.
Das Urteil: http://www.ra-kotz.de/abschleppen.htm