Abgeschickt von lösung aus der suchmaschine?! am 08 Oktober, 2008 um 11:15:13:
Antwort auf: Re: leserin von Julia am 06 Oktober, 2008 um 11:04:41:
gefunden in einer grossen suchmaschine:
Gewährleistungsausschluss: Diesen hier unterstellt, scheiden Gewährleistungsansprüche aus. ALLERDINGS ginge der Ausschluss ins Leere, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hätte (§ 444 BGB).
Mangel: Modell 2007 weicht in relevanten Punkten vom gelieferten Modell ab
Beschaffenheitsgarantie: es wurde Modell 2007 versprochen, das über eine andere ausstattung verfügt
(§ 434 BGB Abs. 2 Nr 2) ".. eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann"