Abgeschickt von Eric am 09 Oktober, 2008 um 15:16:53
Guten Tag,
folgender Fall: mit meinem Arbeitgeber habe ich vereinbart, als Fortbildung ein nebenberufliches Bachelor-Studium (BWL) über 3 Jahre zu absolvieren.
Da das Unternehmen Fortbildungen recht großzügig unterstützt, wurde der Antrag genehmigt und eine Kostenbeteiligung von 50% (gesamt ca. 6.000 EUR) vereinbart.
Das Studium begann im Mai 2005, die erste Kostenübernahme der Firma ging im Juni 2005 auf meinem Konto ein.
Erst im Juli wurde mir eine Rückzahlungsvereinbarung abgerungen (gestaffelt über 5 Jahre nach Ende der Fortbildung).
Diese habe ich nach Bedenkzeit unterschrieben, um den Ablauf der Fortbildung sowie die Beziehung zu den Führungskräften nicht zu gefährden.
Nach zahlreichen Internetquellen sei eine nachträgliche Rückzahlungsvereinbarung unwirksam - ich kann aber keine verbindlichen Quellen oder Präzedenzfälle dazu finden.
Hat jemand eine Quelle / einen Fall / ein Urteil / einen unverbindlichen Rat?
DANKE!
Eric