Re: Fortbildungskosten (Rückzahlungsvereinbarung erst nachträglich getroffen - unwirksam?)


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Abgeschickt von Mag. am 13 Oktober, 2008 um 20:00:14:

Antwort auf: Re: Fortbildungskosten (Rückzahlungsvereinbarung erst nachträglich getroffen - unwirksam?) von Eric am 13 Oktober, 2008 um 15:16:54:

Dann sei Ihnen empfohlen, selbst einmal unter "Entscheidungen" auf den Seiten des Bundesarbeitsgerichtes nachzuforschen, ob es zu
Ihrem ganz speziellen Fall eine Entscheidung gibt.

http://www.bundesarbeitsgericht.de/

Oder bei einem Landesarbeitsgericht:

http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/gerichte/arbeitsgerichte/landesarbeitsgerichte.php

Ganz allgemein ist eine Rückzahlungsvereinbarung nichts Unanständiges und eine darüber geschlossene Vereinbarung nicht per se unwirksam. Einen "Druck", bzw. eine Nötigung zur Unterschrift werden Sie ohne Zeugen wohl kaum beweisen können. Was sollte das auch bringen ? Sie provozieren damit vielleicht Ihre Kündigung.




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