Abgeschickt von Ralf Dorsheimer am 21 Oktober, 2008 um 00:08:38
Sehr geehrte Damen und Herren,
es geht um eine Auszahlung der Kaution der Mietwohnung meiner verstorbenen Mutter, am 2. Februar 2007
Mir wurde dann mitgeteilt das auch im Todesfall die Kaution erst nach 2 Jahren ausbezahlt werden kann.
Mitlerweile wurde das Haus an eine Verwaltung verkauft. Jetzt habe ich erfahren, das die ehemaligen Mieter durch den Verkauf des Objektes, ihre Kaution ausbezahlt bekommen haben.
Also fuhr ich dann zur Wb Gesellschaft und wollte die Auszahlung der Kaution anfordern.Daraufhin wurde mir mitgeteilt das die Auszahlung nur an Mieter ausgezahlt wurde, die zu diesem Zeitpunkt in diesem Haus noch wohnten.
Ich würde gerne wissen ob das so ganz recht ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Dorsheimer