Abgeschickt von Micha am 21 Oktober, 2008 um 17:09:12:
Hallo Experten,
angenommen Person A schließt mit Unternehmen B einen Fitnessvertrag über 18 Monate (Grundlaufzeit) ab. Zudem wurde zwischen A und B eine Vereinbarung über ein Sonderkündigungsrecht (2 Monate Kündigungsfrist) während der Grundlaufzeit rein MÜNDLICH vereinbart, für den Fall das es zu finanz. Problemen kommt. Für diese Vereinbarung existieren keine Beweise.
Die finanz. Probleme existieren aber nun und B sagt, "es wisse von nix"!
Kann Person nun trotzdem irgendwie aus dem Vertrag rauskommen? Unwirksame Grundlaufzeit evtl? Das Urteil des BGH von '95 hatte nur eine Tendenz angedeutet, dass Verträge bis 24 Monate Grundlaufzeit gültig seien?
Kann mit der "unangemessenen Benachteiligung" des Verbrauchers argumentiert werden, z.b. wegen "finanzieller Belastung des Kunden (zu kurzer Planungshorizont junger Kunden)" oder "einseitige Interessenwahrnehmung des Fitnessstudios"?
Gibt es andere Möglichkeiten der ordentlichen Kündigung?