Mieteinnahmen (gering) fehlten in Steuererklärung. FA fordert Sachverhalt.


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Abgeschickt von Fräulein O. am 21 Oktober, 2008 um 22:55:24

Folgenener Fall:
Ich habe mit meinen Eltern 1998 einen Mietvertrag über eine eigene Wohnung im Elternhaus geschlossen, um eine finanzielle Unterstützung im Hausstand darzustellen. Seit 2002 führe ich eine anerkannte, doppelte Haushaltsführung und habe seither diesen Mietvertrag angegeben und angerechnet bekommen.

Für das Jahr 2006 wurde eine detailliertere Prüfung einberufen und festgestellt, dass meine Eltern in ihren Steuererklärungen keine Mieteinnahmen angaben, da ich von 1998 bis 2002 nicht unterstützungsfähig war (Verzichtserklärung geschlossen) und nachfolgend meine Mietzahlungsverpflichtung einmal im Jahr durch eine Spareinlage einbrachte. Diese sollten für Modernisiereungen (wie jetzt am Dach) genutzt werden.
Die Miete ist nun keine riesige Unsumme, eher ein Kleinbetrag, und meine Oldies gaben den bei Ihrer Steuer auch aus mangelndem Kenntnisstand einfach nicht an.

Nun fordert das FinA aufgrund der unterschiedlichen Angaben in den beiden StErkl. (Eltern/Eigene) eine Erklärung zum Sachverhalt bzgl. der fehlenden Mieteinnahmen.

Meine Fragen:
-wie stellt man am Besten die Situation vor dem FinA dar??
-welche Begriffe/Begebenheiten sollte man dringlichst vermeiden??

Meine Eltern, sowohl ich auch, haben kein Problem diese Mieteinnahmen
nachträglich anzugeben aber drängt sich nicht schon im Vorfeld eine Art
Absicht ggü dem FA auf oder passiert sowas gelegentlich?!?!
Gerade bei Mietzahlungen unter Familienangehörigen, in geringer Höhe (inkl. NK von ges. 2000 p.A.)???

-wie argumentiert man hierbei am "günstigsten"??
-wie sieht so eine Korrektur über Jahre hinaus aus??
-muss man etwa neue Steuererklärungen schreiben?? Ab 2002?? Oder "nur" Ergänzungen?? Und wie sieht das mit eventuell vorher angegebenen Instandhaltungen auf, die von FinA anfänglich nicht anerkannt worden sind, da es kein Vermietungsobjekt war???

Weitere Fragen:
-ist die anfängliche Verzichtserklärung ein begründetes Mittel für die ersten, nicht gezahlten Mietleistungen??
-wie weit zurück darf das Finanzamt die fehlenden Angaben vom Elternhaus einfordern (Verjährung von Ansprüchen)??
-wie und mit was können die Mieteinnahmen gegengerechnet werden (Thema: Erhaltsaufwendungen für das Wohnobjekt usw.)??
-habe ich durch die Bestätigung der vergangenen Steuererklärungen/Jahre (2002/2003/2004/2005) in irgendeiner Form "Folgeansprüche")??
-wie begründet man einen Mietvertrag ohne anfänglich gezahlte Mietleistungen??
-gibt es Untergrenzen für Mieteinnahmen, die nicht zu versteuern sind? Wie hoch/niedrig?

Fakt ist:
-Mietvertrag seit 1998 in Kraft
-Verzichtserklärung wegen Zahlungsunfähigkeit ebenfalls - ergo: keine Mietzahlungen von 1998-2001
-doppelte Hhf. seit 2002 angesetzt und erstattet bekommen
-keine Mieteinnahmen seitens der Eltern seit 2002 in StErkl. angegeben
-die Miete wurde seit 2002 als Spareinlage gesammelt und zum Zwecke größerer Instandhaltungsmaßnahmen/Renovierungen angelegt und taucht deshalb nicht als Mieteinzahlung auf dem Konto meiner Eltern auf und wurde deswegen versehentlich nie beachtet und in der StErkl. nicht angegeben


Vorab dankend
und mit freundlichen Grüßen

Fräulein O.




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