Abgeschickt von ThomasG am 19 Februar, 2009 um 07:28:18:
Hallo werte Forumsmitglieder und -moderatoren!
Die Frage könnte zwar auch in die Rubrik Bankrecht gehören, ich denke aber hier passt sie besser, hier also der Sachverhalt:
Schuldner S hat bei der Bank B ein laufendes Konto mit einem Dispositionskredit. Dieser wird von B gekündigt, von S jedoch nicht zürückgeführt, worauf B das Konto insgesamt kündigt, in der Folge jedoch keinerlei Maßnahmen einleitet, um die Forderung beizutreiben. Es erfolgt jedoch ein (jährlich erneuter) Eintrag bei der Schufa, den S erst Jahre später bemerkt und auf Widerruf klagt, woraufhin die Schufa auch alle Einträge entfernt. Der Klage auf Widerruf wird zwar in Bezug auf die ursprüngliche Eintragung bei dem dann folgenden Amtsgerichtsverfahren nicht entsprochen, es wird jedoch festgestellt, dass die Forderung zwischenzeitlich verjährt ist.
Kurze Zeit nach Urteilsverkündung nimmt B erneut einen Eintrag bei der Schufa vor, und zwar im Gegensatz zu dem bisherigen, der nur den eigentlichen Saldo enthielt, nunmehr sogar einen über den ursprünglichen Saldo zuzüglich Zinsen. Offenkundig wird hierdurch der Zweck verfolgt, den Schuldner hierdurch zu zwingen, eine eigentlich nicht mehr durchsetzbare Forderung dennoch auszugleichen.
Nun berechtigt die Verjährung einen Schuldner doch gerade, "nach Ablauf einer Frist den Anspruch seines Gläubigers aus Gründen des Rechtsfriedens und der Rechtssicherheit nicht mehr zu erfüllen". Laienhaft würde ich einen solchen Eintrag deshalb als rechtsmissbräuchlich betrachten, ich habe aber trotz langer Suche nirgends irgendwo gefunden, ob ein solcher Fall schon einmal ausgeklagt wurde.
Die Frage ist also: Darf B einen Eintrag bei der Schufa vornehmen, obwohl die Forderung verjährt ist und vom Schuldner auch die Einrede der Verjährung erfolgreich geltend gemacht wurde bzw. besteht gegenüber der Schufa durch S ein Löschungsanspruch für einen solchen Eintrag? Gibt es sonstige straf- oder zivilrechtlich relevante Punkte, die sich dadurch ergeben ((versuchter) Betrug, (versuchte) Erpressung, Bedrohung, Kreditgefährdung, Beleidigung, Verleumdung)?
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