Abgeschickt von Norbert am 25 Oktober, 2008 um 13:10:57:
Hallo,
in meiner Wohnung (Schlafzimmer)ist die Decke an der Aussenwand feucht und nun bildet sich Schimmel. Mehrfache Aufforderungen, diesen gesundheitsschädlichen Mangel zu beseitigen, brachte nichts. Nachdem ich ihm jetzt schriftlich eine Frist gesetzt habe, reagierte er mit der BItte, den großen Schlafzimmerschrank abzubauen, damit der Mangel beseitigt werden kann. Wenn der Schrank innerhalb einer Woche nicht abgebaut sei, würde er mir die Kosten für den Abbau in Rechnung stellen.
Ich bin aber gesundheitlich nicht in der Lage den Schrank abzubauen. Bin ich eigentlich dazu verpflichtet?
Lg Nobbi