Abgeschickt von Jens Bremecker am 20 Februar, 2009 um 10:56:00
Hallo,
ich habe folgende Situation:
Ich habe, weil mir die Kosten davon laufen, eine Klage beim LG Ffm zurückgenommen.
Der gegnerische Anwalt hatte bereits 2007 einen Kostenfestsetzungsantrag bei Gericht abgegeben.
In wie weit kommen jetzt Kosten auf mich zu.
Gerichtskosten sind klar, aber Kosten für den gegenerischen Anwalt??
Wenn ja wieviel??