Abgeschickt von Leser am 21 Februar, 2009 um 08:32:14:
Antwort auf: Stalking nach § 238 StGB, wegen nach § 240 StGB Nötigung und wegen Körperverletzung nach § 223 StGB und eventuell Freiheitsberaubung. von Birgit Meixner am 20 Februar, 2009 um 14:05:12:
: Was meint Ihr zu dem Fall?
Sie sind gut mit dem Thema vertraut, verstehen es darzustellen und erkennen rechtliche Belange.
Warum erstatten sie keine Anzeige bei der Polizei?