Abgeschickt von Horst am 21 Februar, 2009 um 18:53:38:
Antwort auf: Re: Stalking nach § 238 StGB, wegen nach § 240 StGB Nötigung und wegen Körperverletzung nach § 223 StGB und eventuell Freiheitsberaubung. von Leser am 21 Februar, 2009 um 08:32:14:
Filmen Sie den Mann und erstatten sie Anzeige.
Sie können sich auch mit einer zweiten Person absprechen, die das ganz aus der Entfernung unbeobachtet filmisch/fotografisch dokumentiert.
Wenn es nämlich blöd läuft für sie, dann kann der Idiot belegen dass Sie ihn genötigt/verletzt/umgefahren/beledigt haben - und Sie können gar nichts beweisen.
Schliesslich hat der Kerl eine Kamera dabei - und welches Bildmaterial er zur Beweisführung bereitlegt bzw. in welchem Moment er seine "Beweisfotos" schiesst, kann er ja gemäß seines Ziels steuern !