Re: Geschwindigkeitsmessung


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Abgeschickt von aristoteles karassavidis am 21 Februar, 2009 um 21:06:49

Antwort auf: Geschwindigkeitsmessung von Mario Hawel am 17 Februar, 2009 um 20:10:57:

hallo,
ich würde mich direkt per fax an die richten und schreiben,dass die ja nun den fahrtenschreiber einsehen konnten und festgestellt haben (wenn es so ist) ,dass sie nur 56 kmh gefahren sind und dass sie das ja nicht ändern können,wenn ihr tacho 56 zeigt.
damit würde ich widerspruch einlegen und abwarten.das kann nur eingestellt werden.
ich würde noch hinzufügen,dass ich jahrelang fahre und nie eine benastandung dieser art erhalten habe und ich mich ja nunmal auf die technik verlasen darf...und ich diesen fall dem hersteller zuleiten werde.
ich würde das knallhart durchziehen.
der staatsanwalt,wenn es denn weitergeht,wird das einstellen müssen,denke ich.
dass die behörde wie oben lesbar reagiert hat,ist das eine, jedoch kann sie diesen satz jedem frager nach der korrektheit der messung zukommen lassen.
trotzdem ist die behörde NICHT auf ihren einwand eingegangen,dass sie mittels des fahrtenschreibers belegen können,dass sie nur 56 gefahren sind.
die haben das einfach überlesen und ihre standart-antwort aufgesetzt.
auf keinen fall würde ich das so belassen.
gruß ak





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