Re: Stalking nach § 238 StGB, wegen nach § 240 StGB Nötigung und wegen Körperverletzung nach § 223 StGB und eventuell Freiheitsberaubung.


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Abgeschickt von Birgit Meixner am 22 Februar, 2009 um 13:52:39

Antwort auf: Re: Stalking nach § 238 StGB, wegen nach § 240 StGB Nötigung und wegen Körperverletzung nach § 223 StGB und eventuell Freiheitsberaubung. von Leser am 21 Februar, 2009 um 08:32:14:

hallo,
danke für die antworten. ich habe bereits an die staatsanwaltschaft geschrieben. hätte nur gerne unparteiischen rat gehabt.
mfg
B. Meixner

: : Was meint Ihr zu dem Fall?

: Sie sind gut mit dem Thema vertraut, verstehen es darzustellen und erkennen rechtliche Belange.

: Warum erstatten sie keine Anzeige bei der Polizei?





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