Abgeschickt von Birgit Meixner am 22 Februar, 2009 um 13:52:39
Antwort auf: Re: Stalking nach § 238 StGB, wegen nach § 240 StGB Nötigung und wegen Körperverletzung nach § 223 StGB und eventuell Freiheitsberaubung. von Leser am 21 Februar, 2009 um 08:32:14:
hallo,
danke für die antworten. ich habe bereits an die staatsanwaltschaft geschrieben. hätte nur gerne unparteiischen rat gehabt.
mfg
B. Meixner
: : Was meint Ihr zu dem Fall?
: Sie sind gut mit dem Thema vertraut, verstehen es darzustellen und erkennen rechtliche Belange.
: Warum erstatten sie keine Anzeige bei der Polizei?