Abgeschickt von Verwaltungsfan am 27 Februar, 2009 um 07:17:36:
Sehr geehrter Herr Kotz, liebe Kotz-Community,
ist der Austausch der Rechtsgrundlage bei einer Ermessensentscheidung ein unzulässiges Nachschieben von Gründen gem. §114 S.2 VwGO?
Grüße
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Text: : Sehr geehrter Herr Kotz, liebe Kotz-Community, : ist der Austausch der Rechtsgrundlage bei einer Ermessensentscheidung ein unzulässiges Nachschieben von Gründen gem. §114 S.2 VwGO? : : Grüße
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