Verleumdung im Internet


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Abgeschickt von Katharina am 05 November, 2008 um 14:47:29

Sehr geehrte Forumsteilnehmer,

ich bedanke mich jetzt schon für jede Hilfe.

Sowohl ich als auch einige Bekannte von mir schreiben im StudiVZ. Wir haben dort auch in verschiedenen Gruppen über die Situation im nahen Osten diskutiert und Lösungsansätze besprochen.

Nach einiger Zeit erschienen im Internet (also nicht im StudiVZ, sondern in sogenannten Blogs) Artikel, die mich und andere mit meinem vollen Namen in Verbindung mit Antisemitismus bringen. Von mir wird konkret behauptet, ich sei als Antisemitin bekannt.

Die Autoren der Blogs (zwei Herren, die mir auch mit Namen bekannt sind), weigerten sich, die Vorwürfe zurückzunehmen. Einer der beiden kürzte nach mehreren Aufforderungen meinen Nachnamen, der andere hingegen löschte sogar meinen Widerspruch und gab ihn erst wieder frei, nachdem ich mit einer Klage gedroht hatte. Mein Name steht bei Google als erstes in Verbindung mit dem Antisemitismusvorwurf.

Es werden Dinge behauptet, die ich weder gesagt noch geschrieben noch gedacht habe. Ich bin nämlich keine Antisemitin. Es gibt auch keinerlei Zitate, die dies beweisen könnten, weil ich keine geschrieben habe. Die anderen Teilnehmer (die in den selben Artikeln angegriffen werden) haben auch keinerlei antisemitischen Dinge geäußert! Dies kann man anhand unserer Beiträge im StudiVZ auch nachweisen (insofern sich nicht jemand inzwischen dort abgemeldet hat, dann werden die Beiträge anscheinend gelöscht).


Überdies dürfen laut den AGB von StudiVZ keine internen Angaben ohne Zustimmung der User ins freie Netz veröffentlicht werden. Um wieviel weniger dann falsche Aussagen!


Jemand hat uns zu einer Sammelklage geraten.

Ich möchte Sie bitten, mir die Erfolgsaussichten mitzuteilen. Ich finde es äußerst unangenehm und zutiefst verletzend, mit einer Suchmaschiene als erstes als Antisemitin bezeichnet zu werden. Weiter unten bei Google findet man dann meine Erwiderung, aber was hilft das gegen den ersten Eindruck?


Bitte schreiben Sie mir von ähnlichen Fällen und ob sie Aussicht auf eine erfolgreiche Klage sehen. Die Klage würde dann von drei Personen erfolgen.


Vielen Dank.



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