Abgeschickt von Detlef Ka. am 28 Februar, 2009 um 13:00:47:
Hallo, ich hätte gern mal eine Auskuft: vor zwei Jahren miteten wir zu dritt (Männer WG) ein EFH. Einer geriet laufend in Mietrückstände und weil alle als Hauptmieter eingetragen waren mußten wir zwei anderen die Kosten mittragen. Daher gab es öffters Streit. Nun hat sich besagte Person dazu entschlossen, zum 1.3.09 aus dem Mietvertrag auszuscheiden und hat dem Vermieter gegenüber zu diesem Zeitpunkt schriftlich gekündigt. Sowohl Vermieter als auch wir haben die Kündigung akzeptiert. Leider sieht es so aus, das der betreffende,trotz Aufforderung, nicht in der Lage ist, sein Zimmer zu Räumen. Wie ist die Rechtslage? Müssen wir Ihm über dem 1.3. hinaus Zutritt gewähren und dürfen wir sein Zimmer Räumen? Sei Zimmer ist ziehmlich vermüllt und finanziell ist bei ihm wohl nichts zu holen. Wir wollen das Zimmer so schnell wie möglich weitervermieten. Die Genehmigung des Vermieters liegt vor. Was tun? Danke für Antworten un Gruß detlef.ka