Re: Pflichtteilsauszahlung


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Abgeschickt von leserin am 28 Februar, 2009 um 20:37:09:

Antwort auf: Pflichtteilsauszahlung von Dieter am 25 Februar, 2009 um 07:33:51:

: Frage, weiss jemand nach welchen Wert dieser fest gesetzt wird? Nach dem tatsächlichen Wert des Hauses..also inklusive meiner ganzen Arbeiten und dem Hineinbringen von Sachwerten?

ja genau der. wenn man sich nicht einigen kann muss man einen schätzer hinzuziehen. das kostet dann auch nochmal..
aus diesem grund striten viele familien schon zu lebzeiten .. weil der der das haus sanieren will ..logischerweise nicht geld in den/die anteil(e) seine geschwister stecken will.

: Wenn ja wäre ich ja im Grunde die ganzen Jahre der Dumme gewesen!

genau so ist es :(

: Was wäre wenn meine Mutter das Haus verkaufen würde, sie kann ja mit dem Geld machen was sie will. Angenommen sie würde mir nach uns nach Geld zukommen lassen und am Schluss wäre nichts mehr da oder es wäre in meinem Besitz übergegangen. Wie verhält sich das alles?

kleinere schenkungen sind kein problem. grössere summen müssen evtl versteuert werden und sind innerhalb von 10 jahren rückforderbar.. (wenn ein pflegeheim bezahlt werden muss .. oder ich glaube auch im rahmen des "pflichtteilsergänzugsanspruchs"

gehört das haus der mutter allein oder sind die geschwister über einen evtl schon verstorbenen vater schon miteigentümer? (dann liesse sich das ahsu nämlich nur mit em einverständnis aller oder über eine teilungsversteigerung überhaupt verkaufen)

beste grüsse (von einem juristischen laien mit einem ähnlichen familiären problem :))





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