Abgeschickt von Marietta am 01 Maerz, 2009 um 19:34:48:
Antwort auf: Berdigungskosten von Heike am 03 Februar, 2009 um 18:10:19:
: Nachdem mein Mann von dem ich schon ca. 10 Monate getrennt gelebt habe verstorben ist möchte ich wissen ob ich die Beerdigungskosten tragen muss oder seine 2 leiblichen erwachsenen Kinder.
Beerdigungskosten sind regelmäßig von den Erben zu übernehmen. Sofern die getrennt lebende Ehefrau nicht Erbin ist, die erwachsenen Kinder aber, so sind sie verpflichtet, die Kosten aus der Erbmasse zu begleichen.