Re: Rechtsfrage zum einhalten von Abmachungen


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Abgeschickt von Marietta am 01 Maerz, 2009 um 19:42:45:

Antwort auf: Rechtsfrage zum einhalten von Abmachungen von OD77 am 20 Januar, 2009 um 21:19:03:

: Hallo,

: ich hoffe es kann mir jemand helfen der sich ein klein wenig in Rechtsdingen auskennt. Unser Verein hat letztes Jahr einem (Fußball)Spieler ein festes Fahrgeld für die kommende Saison gegeben. Der Spieler hatte ein Beleg unterschrieben, wo einmal sein Name vermerkt war, aber auch den Grund "Fahrgeld Saison 08/09". Nun hat sich dieser Spieler in der Winterpause, sprich schon nach der Hälfte der Zeit vom Verein abgemeldet.

Wenn als Grundlage für die Zahlung die gesamte Spielzeit vereinbart war, kann der Verein den zuviel gezahlten Anteil zurückfordern. Der Spieler hat keinen Anspruch auf Auslagenersatz für nicht entstandene Auslagen, weil ihn das ohne Rechtsgrund bereichern würde.

Wir als Verein möchten nun also das zuviel gezahlte Geld zurück haben, da der Spieler ja nicht die ganze Saison bei uns war. Hat man evtl. Hoffnung darauf dieses im Notfall einzuklagen?

Hoffnung kann man immer haben. Sollte aber bei privatrechtlichen Klagen bedenken, dass der Kläger einen Gerichtskostenvorschuss an das Amtsgericht zu zahlen hat. Verhandlung mit dem Spieler ist sicher sinnvoll.

Oder eher nicht, weil es ja kein richtiger Vertrag war?

Auch ein mündlich geschlossener Vertrag, ist ein richtiger Vertrag. Er ist nur schwieriger zu beweisen, wenn ein Vertragspartner im nachhinein etwas abstreitet.
:

: Vielen Dank schonmal für die Antworten





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