Berichtigung nach § 129 AO durch FA


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Abgeschickt von Dieter am 05 Maerz, 2009 um 11:27:17

Ich beziehe seit 2003 eine Altersrente und habe diese Einkünfte auch jährlich in meinen Steuererklärungen auf dem richtigen Formular angegeben. Im Steuerbescheid für das Jahr 2005 hat das FA diese Einkünfte unrichtigerweise nicht berücksichtigt. Ich erhielt jetzt vom FA einen nach § 129 berichtigten Steuerbescheid mit folgender Erläuterung zur Festsetzung: Die bisher nicht berücksichtigte Rente des Ehemannes wurde nun angesetzt. Wäre ein Einspruch von meiner Seite erfolgreich? Vielen Dank für eine Antwort.




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