Abgeschickt von Leser am 12 Maerz, 2009 um 08:39:01:
Antwort auf: Abfindung von Mario Hofmann am 11 Maerz, 2009 um 20:11:09:
Einseitig rückgängig machen, geht nicht. Vertrag ist Vertrag. Aber:
Wenn Du Dich mit Deinem AG einigst und ihr gemeinsam den geschlossenen Auflösungsvertrag rückgängig macht, durch neuen, oder wieder auflebenden alten Arbeitsvertrag, wäre die Sache zu erledigen.
Also, hingehen und reden.