Abgeschickt von Stk709 am 16 Maerz, 2009 um 11:28:27
Hallo Forum,
ich habe folgendes Problem:
Im Jahr 1991 habe ich die Fahrerlaubnis für Klasse 3 erhalten.
1996 wurde mir die Fahrerlaubnis auf Grund einer Trunkenheitsfahrt entzogen und eine Sperrfrist von zwei Jahren verhängt.
Wegen finanziellen Schwierigkeiten habe ich eine MPU und eine erneute Prüfung jedoch erst im Jahr 2000 abgelegt und den Führerschein nur noch für die Klasse B erhalten.
Nun meine Frage:
Nach neuester Fahrerlaubnis-Verordnung ist eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ohne erneute Prüfung möglich. Besteht für mich die Möglichkeit auch die Fahrerlaubnis für die Klassen BE, C, CE, C1 und C1E (waren früher alle in Klasse 3) wieder zu erhalten?
Ich freue mich auf rege Diskussion.
Stk709