Abgeschickt von huhu am 30 Oktober, 2008 um 15:38:42:
Antwort auf: wer trägt das versandrisiko bei rücksendung, wenn die ware vom verkäufer unzureichende verpackt wurde? von paule am 30 Oktober, 2008 um 15:09:02:
Also
Wenn Sie das Teil incl. Versand noch nicht bezahlt haben, müssen Sie das Teil zurücksenden oder bezahlen. Denn solange das Teil nicht bezahlt ist, ist es Eigentum des Verkäufers, ganz klar.
Um weitere Transportschäden zu vermeiden sollten sie sich dringend nach einer passenden Verpackung umsehen.
Vorab können sie die zu kleine Verpackung mit dem Ihnhalt ja fotografieren um etwas in der Hand zu haben.
Das Risiko trägt zumeist der, der es auf den Weg schickt, es sei den es ist ein Transportschaden und auch den müssen Sie dokumentieren bzw. die beschädigte Verpackung gleich beim Boten Reklmieren.