Abgeschickt von Thomas Spreen am 26 Maerz, 2009 um 22:22:16
Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand einen Tip geben. Meine 6-jährige Tochter kletterte mit 2 Freundinen in der Ganztagsbetreuung am ca. 350 cm hohen Klettergerüst. Dabei ist sie abgerutscht und fiel aus ca. 2 m Standhöhe auf die darunterliegende Kiesschicht und brach sich Elle und Speiche des linken Unterarms, was operativ mit einer Prevotnagelung korrigiert werden musste. Der Unfall wurde von der einzigen Aufsichtsperson, die sich zu dieser Zeit an der Geräteausgabe des Schulhofes befand, nicht direkt bemerkt und konnte somit auch nicht eingeschätzt werden. Nach ca. einer Stunde wurden wir benachrichtigt, weil unsere Tochter sagte, sie wolle nach hause. Vorgefunden hab ich sie dann alleine und kreidebleich auf dem Flurboden sitzend und habe sie sofort ins Krankenhaus gebracht.
Ich lese verschiedentlich, dass es bei Schulunfällen keinen Anspruch auf Schmerzensgeld / Schadenersatz gibt, ausser bei Vorsatz (der ja hier definitiv nicht vorgelegen hat). Ist das tatsächlich so?
Ist es auch OK, dass Sechsjährige zeitweise ohne Aufsicht an einem 3,50 m Gerüst klettern dürfen?
Was mich am meisten stört, ist die Auffassung der Lehrkräfte/Direktion, dass sowas mal passieren kann, und auch obwohl die Sache noch hätte denkbar schlimmer ausgehen können, keine organisatorischen Verbesserungen für die Zukunft in Frage kommen. Heisst für mich, das kann jedem Kind jederzeit wieder passieren.