Arbeitsrecht Urlaub


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Abgeschickt von Simone George am 27 Maerz, 2009 um 21:26:18

Hallo,
ich habe folgende Frage zum Arbeitsrecht:

im Vertrag sthen 30 Tage Urlaub. Es wird nur jeden 2. Samsatag gearbeitet, also Überstunden werden in der Woche ausgeglichen. Muss am freien Samsatag auch Urlaub genommen werden, oder gilt dann die 5 Tage Woche?
Vielen Dank im Voraus.




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