Duldungspflicht bei Krankheit


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Abgeschickt von Elke am 01 April, 2009 um 12:37:37

Unser Vermieter will unseren Balkon sanieren.
Die Dachdecker wollten unangekündigt in der vergangenen Woche schon auf dem Balkon....weil ich sehr krank bin, habe ich nicht die Tür geöffnet.Wegen meiner Erkrankung fahre ich Anfang Mai zur Reha.
2 Tage später bekam ich vom Vermieter Post,wir sollten mit dem Hausmeister einen verbindlichen Termin bis 9.4.09 vereinbaren, sollte dieser Termin verstreichen, würde eine Duldungsklage bei Gericht, wegen Verweigerung, eingereicht. Verweigert haben wir nicht.
Wir antworteten dem Vermieter, das wir/ich einen Termin nach meiner Reha vereinbaren können, und wir uns vorraussichtlich Juni, bei Ihm oder dem Hausmeister in Verbindung setzen. Mein Ehemann ist berufl. 800km von unserem Wohnort entfernt, es würden uns extra Kosten für die kurzfristigen Flugbuchungen enstehen. Gesundheitlich geht es mir sehr schlecht,könnte zum jetzigen Zeitpunkt kein Lärm und Schmutz ertragen, es könnte auch passieren, das ich die Dachdecker bitten muss, alles stehen zu lassen, weil ich zum Arzt muss.
Frage:
Wie sieht es mit der Duldungspflicht bei Krankheit aus ? Habe ich Anspruch auf eine Reinigungskraft ? Platten, Kies usw. wird durch die Wohnung getragen, zur oberen Etage.
Muss der Vermieter für die Kosten, der zusätzlich gebuchten Flugbuchungen aufkommen, wenn nicht bis Juni gewartet wird.

Hat jemand einen Rat oder weiss Bescheid.
Vielen Dank.




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