Re: Räum- und Streupflicht selbstständiger Fußweg


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Abgeschickt von Monika Staudhammer am 04 April, 2009 um 12:08:42

Antwort auf: Räum- und Streupflicht selbstständiger Fußweg von Monika Staudhammer am 04 April, 2009 um 11:59:14:

: Hallo,
: ich habe folgende Frage: Die Gemeinde hat uns die Räum- und Streupflicht für einen unwichten und selbstständigen Fußweg übertragen, der nicht bestandteil einer Straße ist und nur von wenigen Anwohnen benutzt wird. Der Fußweg führt durch eine kleine Grünanlage (Spielplatz)und kann durch einen kleinen Umweg über geräumte Gehwege umgangen werden. Kein Anlieger hat einen direkten Zugang zu diesem Fußweg.Nach unserer Meinung besteht für diesen Fußweg keine Räum- und Streupflicht weil er eine untergeordnete Verkehrsbedeutung hat, dass durch ein Schild der Gemeinde "kein Winterdienst" gekennzeichnet werden kann - aber nicht muss. Da nach unserer Meinung die Gemeine keine Räum- und Streupflicht für diesen Weg hat, kann sie diese ja dann auch nicht auf uns übertragen. Unsere Gemeinde hat ca. 900 Einwohner und ist fernab von einer Bundesstraße und hat so gut wie keine Industrie. Wir haben so gut wie keinen Durchgangsverkehr und dieser besagte Weg liegt am Rande eines Neubaugebietes. Dieser Weg besteht seit ca. 13 Jahren und wurde seither nie geräumt. Als wir damals gebaut haben, hat uns der damalige Ortsvorsteher mitgeteilt, dass wir diesen Weg nicht räumen müssen, da es sich lediglich um einen Gemeindeweg handelt, der uns nichts angeht, dies haben wir aber leider nicht schriftlich. Wäre allen dankbar, die uns Gesetzestexte, Urteile oder ähnliches mitteilen könnten, damit wir gegen die Abwälzung und Gängelei der Komune angehen können. Unsere Gemeinde liegt in Baden-Württemberg.

: Vielen Dank





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