Arge Antrag bei schwerkranker Tochter


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Abgeschickt von Gabriele am 23 April, 2009 um 10:49:10

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Tochter (21) besuchte die Schule auf dem 2. Bildungsweg und erhielt Barfög. Dann erkrankte sie an einer psychischen Krankheit. Zur Zeit läuft ein Betreuungsverfahren was sich schon zwei Monate hinzieht. Meine Tochter ist nicht in der Lage, selbst Antrag auf ARGE zu stellen. Es existiert aus vergangenem Jahr eine Vollmacht bei der ARGE für mich. Wenn ich nun Antrag stelle und im Namen meiner Tochter unterschreibe, gleichzeitig entsprechende Erklärung dazu lege, dass sie nicht in der Lage ist, selbst zu handeln und die Nachricht des Amtsgericht dazu lege, gilt der Antrag dann als gestellt? Seit Februar erhält sie keinen Barfög mehr, ich habe jetzt notgedrungen die Miete bezahlt, habe aber selbst nur eine kleine Rente und bin schwerstbehindert und Inhaberin einer Pflegestufe. Ich kann noch eine Miete zum 1.5. zahlen, dann ist aber mein Notgroschen aufgebraucht. Bis zum 1.5. wird das Betreuungsverfahren nicht abgeschlossen sein, dass der zukünftige gesetzliche Betreuer die Anträge dann stellen könnte. Ich wäre sehr dankbar, Antwort auf meine Frage zu erhalten.



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