Re: Hammerschlag- und Leiterrecht


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.ra-kotz.de ]

Abgeschickt von Mag. am 01 Mai, 2009 um 12:15:37:

Antwort auf: Re: Hammerschlag- und Leiterrecht von Dr. No am 30 April, 2009 um 22:20:20:

Zunächst sollten Sie aber ermitteln, ob Ihr
Bundesland ein eigenes Nachbarrecht hat, in dem
auch das Hammerschlag- und Leiterrecht geregelt
ist. Anbei Link zu den Bundesländern, die eigenes
Nachbarrecht haben. Den genauen Gesetzestext
ermitteln Sie dann hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/

Wenn es zum Landes-Nachbarrecht keinen Gesetzes-
Kommentar mit Rechtsprechungshinweisen gibt, dann
mit Palandt weiterforschen.



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.ra-kotz.de ]