Re: Hammerschlag- und Leiterrecht


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Abgeschickt von Dr. No am 03 Mai, 2009 um 20:26:11

Antwort auf: Re: Hammerschlag- und Leiterrecht von Mag. am 03 Mai, 2009 um 14:48:19:

Hallo Mag.
in den bekannten und regelmäßig zitierten Kommentaren von Schäfer steht tatsächlich was drin. Besteht danach seit langer Zeit ein Nachbarstreit, dann steht dem Nachbarn das Hammerschlag- und Leiterrecht nicht mehr zu.

Danke für die Hinweise !

Jetzt muss ich mir noch ein paar entsprechende Urteile suchen.



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