Re: Hammerschlag- und Leiterrecht


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Abgeschickt von Dr. No am 03 Mai, 2009 um 20:31:03

Antwort auf: Re: Hammerschlag- und Leiterrecht von Dr. No am 03 Mai, 2009 um 20:26:11:

... und das in Schäfers Kommentaren zitierte (alte) Urteil des OLG Hamm ist auch sehr hilfreich. Danach hat der Nachbar schon dann keinen Anspruch mehr auf das Hammerschlag- und Leiterrecht, wenn er sich nur schon unfreundlich verhält.

Muss jetzt noch unbedingt ein paar aktuelle Urteile finden, um die Sache wasserdicht zu kriegen.

Nochmals vielen Dank und viele Grüße !





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