Abgeschickt von Dr. No am 03 Mai, 2009 um 20:31:03
Antwort auf: Re: Hammerschlag- und Leiterrecht von Dr. No am 03 Mai, 2009 um 20:26:11:
... und das in Schäfers Kommentaren zitierte (alte) Urteil des OLG Hamm ist auch sehr hilfreich. Danach hat der Nachbar schon dann keinen Anspruch mehr auf das Hammerschlag- und Leiterrecht, wenn er sich nur schon unfreundlich verhält.
Muss jetzt noch unbedingt ein paar aktuelle Urteile finden, um die Sache wasserdicht zu kriegen.
Nochmals vielen Dank und viele Grüße !