Abgeschickt von Leser am 16 Mai, 2009 um 16:08:15:
Hallo an alle,
ich habe mir vor 5 Monaten ein Gebrauchtwagen mit Garantie von einem Händler gekauft. Dieser hatte von Anfang an Elektronikprobleme. Reperaturversuche wurden im Rahmen der Sachmängelhaftung abgelehnt. Nach Aufforderung durch einen RA erfolgte ein Nachbesserungsversuch, aber ohne Erfolg. Desweiteren wurden zwei weiterer Schäden verursacht (Kosten etwa 800 €). Es traten weitere Neue Elektronikprobleme auf, die ein Fahren unmöglich machen Fahrzeug steht seit 4 Wochen in einer Werkstatt und ist nicht fahrbereit. Desweiteren zeigten sich von unten Rostschäden (Kosten mind. 2500 €), die laut einer Markenvertragswerkstatt schon sehr lange vorhanden sind. Zudem ist ein Karosserieteil bearbeitet, das rostet. Von den Karosserieschäden steht im Kaufvertrag und im Zustandsbericht nichts drinn.
Mehrere Möglichkeiten zur Beseitigung der Mängel wurden zugesichert und kurzfristig abgesagt. Mittlerweile wird von seitens des Händlers eine Mängelbeseitigung im Rahmen der Sachmängelhaftung Vollständig abgelehnt.
Meine Fragen: Kann vom Kauf zurückgetreten werden?
1 Reparaturversuch + 2 verweigerte Reparaturversuche, trotz Zusagen (Termine waren 2 Mal vereinbart)?
Verschwiegene Karosserieschäden?
Bei Reparatur: Stellt das beseitigen der Karosserieschäden ein zusätzlicher Wertverlust dar und berechtigt dieser zur nachträglichen Kaufpreisminderung?
Danke!
mfg