Abgeschickt von Arno am 20 Mai, 2009 um 04:47:35
Mietrecht - Ist folgende Renovierungsklausel wirksam?
Folgender fiktiver Fall würde mich interessieren:
"Der Mieter übernimmt die Wohnung im renovierten Zustand.
Nach der Auflösung des Mietvertrages wird die Wohnung renoviert zurückgegeben. Zur Renovierung der Wohnung gehört u.a. das Anstreichen der Wände und Decken mit Dispersionsfarbe weiß, sowie die gründliche Reinigung der Fußböden und der Fenster in allen Räumen, sowie der Fliesen in Bad und Küche."
Die Klausel ist dem Mietvertrag in einer maschinengeschrieben Anlage beigefügt: "Zusatz zu §21 Sonstige Vereinbarungen"
Meiner Meinung nach könnte die Klausel unwirksam sein, weil sie die Renovierung zwingend vorschreibt und / oder weil "Dispersionsfarbe weiß" vorgeschrieben ist. Allerdings steht das alles eben nicht im Hauptmietvertrag (Formularmietvertrag) sondern in einer PC-geschriebenen 3-seitigen Anlage.
Ergänzungsfrage: Wenn diese Klausel unwirksam wäre, hieße dass dann dass man überhaupt nicht renovieren müsste und die Wohnung nur besenrein übergeben müsse und trotzdem die volle Kaution zurückerhalten müsste?
Die Schönheitsreparaturklauseln würden dadurch aber vermutlich nicht auch ungültig, oder? (Sondern nur, wenn auch diese unwirksam wären.)