Schmerzensgeld


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Abgeschickt von s.stein am 21 Mai, 2009 um 17:43:30

Meine volljährige Tochter erlitt als Beifahrerin
ein Brustbeinanbruch.
die Fahrerin - ihre Freundin(ebenfalls vollj)
war schuldig , Vorfahrtsmissachtung - Totalschaden.

meine Tochter ist krankgeschrieben muss sich schonen,Daumen stark geprellt !

Sie hat keine Rechtsschutzversicherung !
Ich trug den Anspruch eines ihr zustehenden Schmerzensgeld an sie .
Sie jedoch schützt ihre Freundin und meinte , es sei doch gut gegangen.

Meine Frage : Aufgrund ihrer Volljährigkeit , muss ich dies ihr überlassen ??
Steht dies ihr nicht zu - im Rahmen der Unfallabwicklung - oder muss sie deswegen zum Anwalt ?

desweiteren wollen die beiden in Urlaub - der Arzt hätte gesagt : dies ginge - sie würde schon merken , was sie kann und nicht ....
Meine Meinung ist ebenfalls : Urlaub absagen , da sie diesen nicht voll nutzen kann -

Sie schaltet auf stur .

Ist man da machtlos ?

Für tipps wäre ich dankbar .

Silvia



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