Re: fristlose kündigung


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Abgeschickt von Horst am 21 Mai, 2009 um 19:32:50:

Antwort auf: fristlose kündigung von Xava am 21 Mai, 2009 um 13:33:20:

Das war Diebstahl und nun ist das Vetrauensverhältnis hin.

Dass sie bezahlen wollten können sie nicht beweisen, das was beweisbar ist, sieht halt nach Diebstahl aus.

Damit ist der AG im Recht.
Wenn es sich nicht auf ein Gespräch einlässt dann will er sie raushaben.

Da ist dann Pech.

Bei langer Zugehörigkeit und guter bisheriger Arbeit ist mit Hilfe eines Anwalts aber vielleicht eine Abfindung oder mindestens ein ordentliche Kündigung drin.

-> also ab zum Anwalt !



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