Abgeschickt von Xava am 22 Mai, 2009 um 12:21:20
Antwort auf: Re: fristlose kündigung von Horst am 21 Mai, 2009 um 19:32:50:
: Das war Diebstahl und nun ist das Vetrauensverhältnis hin.
: Dass sie bezahlen wollten können sie nicht beweisen, das was beweisbar ist, sieht halt nach Diebstahl aus.
: Damit ist der AG im Recht.
: Wenn es sich nicht auf ein Gespräch einlässt dann will er sie raushaben.
: Da ist dann Pech.
: Bei langer Zugehörigkeit und guter bisheriger Arbeit ist mit Hilfe eines Anwalts aber vielleicht eine Abfindung oder mindestens ein ordentliche Kündigung drin.
: -> also ab zum Anwalt !
Termin beim anwalt habe ich schon.
Aber ich kann doch beweisen das ich bezahlen wollte, da ich gleich wo ich zuhause war meine Mitarbeiterin auf der Arbeit angerufen habe, ob sie die bonbons bezahlen könne. somit hätte doch ne abmahnung gereicht, da ich ja sonst meine Arbeit zur vollen zufriedenheit erledigt habe, also kein weiterer grund vor liegt.