Abgeschickt von Linda am 07 November, 2008 um 21:47:13:
Meine Schwester hatte ihr Gespartes auf das Konto ihres Lebensgefährten überführt. Sie hatte dummerweise nur eine Vollmacht über sein Konto, die über den Tod hinaus galt. Die Geschwister haben die Vollmacht gelöscht, und daher kommt meine Schwester nicht an ihr Geld. Nun möchte meine Schwester die Geschwister ihres Lebensgefährten verklagen,ihr ihr Geld zurückzugeben. Sie kennt aber nur 2 von 4 Adressen der Geschwister. Ein Anwalt meint, dass nur 2 von den 4 Geschwistern haften. Kann meine Schwester verlangen, dass die beiden Geschwister, die Namen der anderen beiden Geschwister nennen? Wie kann meine Schwester die Namen eventuell sonst erfahren? Kann das Gericht die beiden meiner Schwester bekannten Geschwister zwingen, die Namen der beiden meiner Schwester nicht bekannten zu nennen? Danke für jede Antwort!