Re: Schmerzensgeld


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Abgeschickt von wbettcher am 04 Juni, 2009 um 15:45:52

Antwort auf: Schmerzensgeld von s.stein am 21 Mai, 2009 um 17:43:30:

: Meine volljährige Tochter erlitt als Beifahrerin
: ein Brustbeinanbruch.
: die Fahrerin - ihre Freundin(ebenfalls vollj)
: war schuldig , Vorfahrtsmissachtung - Totalschaden.

: meine Tochter ist krankgeschrieben muss sich schonen,Daumen stark geprellt !

: Sie hat keine Rechtsschutzversicherung !
: Ich trug den Anspruch eines ihr zustehenden Schmerzensgeld an sie .
: Sie jedoch schützt ihre Freundin und meinte , es sei doch gut gegangen.

: Meine Frage : Aufgrund ihrer Volljährigkeit , muss ich dies ihr überlassen ??
: Steht dies ihr nicht zu - im Rahmen der Unfallabwicklung - oder muss sie deswegen zum Anwalt ?

: desweiteren wollen die beiden in Urlaub - der Arzt hätte gesagt : dies ginge - sie würde schon merken , was sie kann und nicht ....
: Meine Meinung ist ebenfalls : Urlaub absagen , da sie diesen nicht voll nutzen kann -

: Sie schaltet auf stur .

: Ist man da machtlos ?

: Für tipps wäre ich dankbar .

: Silvia

Zu den Fragen:
- Wenn sie volljährig ist, kann sie alles, was sie betrifft, selbst entscheiden. Ausgenommen ist nur - vereinfacht gesagt - Unzurechnungsfähigkeit.
- Schmerzensgeld kann ihr zustehen. Ein Anwalt wäre für das ob und die Höhe empfehlenswert. Ürigens kann ich nicht erkennen, welchen Nachteil die Freundin Ihrer Tochter hätte, wenn Schmerzensgeld gezahlt wird: Normalerweile zahlt so etwas die Versicherung des Fahrzeugs. Und der Schadenfreiheitsrabatt dürfte eh weg sein.




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