Abgeschickt von Linda am 08 November, 2008 um 20:58:01:
Antwort auf: Re: Kann das Gericht verlangen? von Leser am 08 November, 2008 um 09:27:49:
Danke für die Antwort! Das hört sich gut an mit der Anzeige gegen Unbekannt wegen Unterschlagung. Übrigens das Geld ist noch auf der Bank und diese gibt keine Auskunft, wer die Vollmacht gelöscht hat oder über sonst etwas. Ein Anwalt meint, er könne nur gegen die mit Namen bekannten "falschen" Erben klagen. Kann meine Schwester trotzdem Anzeige gegen Unbekannt erheben? Danke für eine Antwort! : Wo soll denn das Problem sein?
: Das Gericht wird feststellen, wer der Geschwister die Vollmacht gelöscht hat und wer ggfs. das Geld abgehoben oder das Konto aufgelöst hat. Wenn das Guthaben noch da ist, um so besser.
: Aber, damit ist bei weitem nicht bewiesen, dass es Deiner Schwester gehört.
: Falls das Gericht aber zu der Überzeugung kommt, dass es das Vermögen Deiner Schwester geblieben ist, werden die Schwestern des LG schon dafür sorgen, dass die, die davon nicht bekommen haben, auch nicht zurückzahlen müssen.
: Du brauchst eigentlich keine Anschriften, eine Anzeige gegen Unbekannt wegen Unterschlagung reicht völlig aus. Laß den Anwalt mal machen.