Abgeschickt von Mag. am 21 Juli, 2009 um 16:04:25:
Antwort auf: Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach 16Jahren?? von Rechenberger Torsten am 20 Juli, 2009 um 15:21:48:
Die längste normale Tilgungsfrist für rechtskräftige Entscheide bzw. Verurteilungen beträgt 15 Jahre (nur bei Sexualdelikten 20 Jahre) - § 46 Bundeszentralregistergesetz.
Die längste Tilgungsfrist für Registerauskünfte, Führungs- und Gesundheitszeugnisse sowie Gutachten in Straßenverkehrsangelegenheiten beträgt 10 Jahre. Danach ist alles von
Amts wegen zu vernichten - § 2 Abs. 9 Straßenverkehrsgesetz. Nach einem Urteil des Verwaltungsgesrichts Darmstadt gilt dies auch für die gesamte in der Akte befindliche Korrespondenz, die auf eine Vorverurteilung des Fahrerlaubnisinhabers hinweist. Der Grundsatz der Aktenvollständigkeit findet dort seine Grenze, wo er zur Umgehung des gesetzlichen Verwertungsverbotes führt. (VG Darmstadt Az: 6 G 935/03 [1])
Ich meine also, Sie können in aller Ruhe den Führerscheinerwerb neu angehen. Ich würde blöde Fragen nach einer früheren Fahrerlaubnis mit "Nein" beantworten und damit keiner auf dumme Ideen kommt, die Sache MIT Fahrschule als Fahranfänger neu beginnen - das müßte dann aus den vorgenannten Gründen m.E. auch ohne MPU gehen.