Re: Kann das Gericht verlangen?


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Abgeschickt von Leser am 09 November, 2008 um 11:40:20:

Antwort auf: Re: Kann das Gericht verlangen? von Linda am 08 November, 2008 um 20:58:01:

Die möglicherweise 4 Beteiligten namentlich zu kennen, bedeutet doch nur, frühzeitig zu wissen, gegen wen man den Prozeß verlieren kann / wird.

Der Dreh- und Angepunkt ist und bleibt zu beweisen, wem das Geld gehört. Hier sind handfeste Beweise notwendig, denn die andere Seite kämpft auch, da es um Geld geht.

Es ist für eine Klage, wenn Du die wirklich wagst, nicht wichtig, gegen 2 oder 4 oder Unbekannt zu klagen, das klärt sich evtl. im 2. Anlauf.

Es erscheint wohl sinnvoll mit einem 2. Anwalt zu sprechen und dessen Meinung einzuholen, bevor Deine Schwester schlechtem Geld noch gutes hinterher wirft.



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