Rechtsbeständigkeit eines Bebauungsplanes


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Abgeschickt von Kien, Bernhard am 22 Juli, 2009 um 09:48:52

Hallo,
in einem Kaufvertrag wurde vereinbart, dass die Kaufsumme für ein Grundstück in Höhe von 42.000 € mit der Rechtsbeständigkeit des Bebauungsplanes fällig ist. Der Plan wurde am 05.07.2007 öffentlich bekannt gemacht und ist somit rechtsbeständig. Weil wegen einem anhängigen Normenkontrollverfahren die Rechtsbeständigkeit angeblich schwebend unwirksam sei, wurde die Kaufsumme aber erst nach der Urteilsverkündung gezahlt und zwar im Dezember 2007.

Meine Frage:

Bestand mein Anspruch auf die Kaufpreissumme bereits am 05.07.2007 oder erst mit der Urteilverkündung im Dezember 2007. Für den Fall, dass der Anspruch bereits am 05.07.2007 bestand, habe ich dann einen Anspruch auf Verzugszinsen.

Vielen Dank!


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