Abgeschickt von Babett am 23 Juli, 2009 um 10:49:14
Guten Tag,
wer kann mir (auch gern per email) sagen, welche Voraussetzungen da sein müssen, um Restschuld bei Insolvenz zu verwehren?
Hintergrund: Mein Ex-Ehemann zahlt seit 2001 für unsere 17 Jahre alte gemeinsame Adoptivtochter keinen Unterhalt mehr. Er ist Bau-Ing. und arbeitet angeblich für 1000,00 € netto bei einem Bauunternehmen. Nun traf ich einen ehemaligen Mitarbeiter meines ehemaligen Ehemannes, der mir arglos mitteilte, dass mein ehem. Ehemann ein schlauer Fuchs sei. Er würde in einem Bauunternehmen arbeiten, dies aber nur für einen geingen Betrag. Das restliche Gehalt wächst als Geschäftsanteil an, dass er später nach der Restschuldbefreiung übertragen bekäme. In meinen Augen ist das Betrug. Er hat auch offensichtlich seine Unterhaltsschulden nicht angegeben, ich erfuhr erst Ende vergangenen Jahres davon. Er befindet sich zwischenzeitlich schon in der Restschuldbefreiungsphase.
Mein Ex-Mann hat sich in der Vergangenheit schon ähnliche Klöpper erlaubt. So hat er seinerzeit für einen sehr hohen Betrag Wertpapiere gekauft um sie mit enormen Verlusten zwei Tage später wieder zu veräussern. Aufgrund dieser und ähnlicher "Geschichten" wurde ihm damals ein fiktives Einkommen festgelegt und die Unterhaltszahlung entsprechend festgesetzt. Nur bezahlt hat er diese nie...
In den Jahren ist ein beachtlicher Unterhalt aufgelaufen, verfällt dieser eigentlich bei Insolvenz? Und was ist während der Insolvenz? Er muss ja eigentlich monatlich den Unterhalt zahlen. Läuft dieser wieder auf?
Ich bedanke mich vorab für freundliche Antworten, denn bei drei halbwüchsigen Adoptivkindern überlegt man sich sehr wohl, ob man wieder Geld für einen Rechtsanwalt auslegen muss oder es sich vermeiden lässt.
Liebe Grüsse aus dem Rheinland
babett