Abgeschickt von Linda am 09 November, 2008 um 21:44:09:
Antwort auf: Re: Kann das Gericht verlangen? von Leser am 09 November, 2008 um 11:40:20:
Danke für die gute Antwort. Die Sache ist die, dass meine Schwester nach einem Unfall schwerbehindert und in einem Pflegeheim ist. Sie benötigte das Geld dringend um ihre Lebenshaltungskosten zu decken. Zur Zeit übernimmt das Sozialamt einen Teil der Kosten. Meine Schwest musste das Sozialamt über das Geld, das sie übertragen hatte, informieren, als sie den Antrag auf Sozialhilfe stellte. Nun macht das Sozialamt Druck und fordert, dass meine Schwester eine Initiative ergreift, d.h. einen Anwalt beauftragt, der dafür sorgt, dass das Geld zurückkommt. Meine Schwester ist fix und fertig und hat verschiedene Anwälte befragt. Nun hat sie den einen, der der einzige an der Sache interessierte ist. Die Geldübertragung liegt 8 Jahre zurück. An Beweisen gibt es natürlich die Bankbelege und einen Zeugen, der die Verabredung zwischen meiner Schwester und ihrem LG bezeugen kann. Meine Schwester muss etwas unternehmen. Aber was?: Die möglicherweise 4 Beteiligten namentlich zu kennen, bedeutet doch nur, frühzeitig zu wissen, gegen wen man den Prozeß verlieren kann / wird.
: Der Dreh- und Angepunkt ist und bleibt zu beweisen, wem das Geld gehört. Hier sind handfeste Beweise notwendig, denn die andere Seite kämpft auch, da es um Geld geht.
: Es ist für eine Klage, wenn Du die wirklich wagst, nicht wichtig, gegen 2 oder 4 oder Unbekannt zu klagen, das klärt sich evtl. im 2. Anlauf.
: Es erscheint wohl sinnvoll mit einem 2. Anwalt zu sprechen und dessen Meinung einzuholen, bevor Deine Schwester schlechtem Geld noch gutes hinterher wirft.