Abgeschickt von Lothar233 am 05 August, 2009 um 21:44:54
Eine ältere Dame wurde in ein Pflegeheim eingewiesen. Diese Dame besitzt kein Vermögen. Sie bezieht nur ca. 1.000,- € Krieger-Witwenrente. Außerdem erhält sie Pflegegeld der Pflegestufe II.
Das ihr zur Verfügung stehende Geld reicht nicht für die Kosten des Pflegeheimes aus.
Kinder sind nicht vorhanden.
Es muss also ein Antrag auf Kostenübernahme beim Sozialamt gestellt werden. Ich habe nun gehört, dass die Krieger-Witwenrente nicht oder nur zum Teil für die Bezahlung des Pflegeheimes herangezogen wird. Stimmt dies? Oder wird sie voll herangezogen? Welchen Anteil kann die ältere Dame eventuell für sich behalten?
Beim Pflegegeld gehe ich davon aus, dass es vollständig für das Pflegeheim verwendet werden muss.