Abgeschickt von Erwin am 12 August, 2009 um 10:44:54
In einer arbeitsvertraglichen Zielvereinbarung sind drei Ziele festgesetzt:
1. Ertrag - "schwarze Null" (40%)
2. Termineinhaltung (20%)
3. Umsatzziel 2,7 Mio. EUR (40%)
Der Gesamtbonus beträgt 10.000 EUR.
Ziel 3 wurde nicht vollständig erreicht; der Umsatz betrug nur 2,4 Mio EUR. Das Ziel ist also zu 88% erreicht.
Meine Frage: wie hoch darf der Abschlag auf den Bonusanteil von 4000 EUR des Teilziels "Umsatz" sein? Die anderen Ziele wurden vollständig erfüllt.
Ich nehme an, es gibt in der Rechtsprechung mittlerweile etablierte Erfahrungswerte für die Abschläge: "-10% Zielunterschreitung => x % Bonusabschlag". Wo / wie kann ich diese Angaben finden?
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Arbeitnehmerin als Cheflektorin eines Verlags auf den Umsatz nur bedingt Einfluss hat - der Einfluss der Vertriebsabteilung ist viel größer.
Da das Arbeitsverhältnis mittlerweile beendet ist, ist eine "vollkommen glatte, gütliche Einigung" nicht zu erwarten. Vielmehr ist Rangelei angesagt.
Danke für die Hilfe.