Abgeschickt von michael am 14 August, 2009 um 12:07:17
hallo,ich hatte mal auf so ner seite im netz ein testabo über 1,99 für 14 tage abgeschlossen. laut den agb´s ist der einzige weg zu kündigen, schriftlich per brief. dies habe ich dann auch fristgerecht gemacht. eine woche später versuchte die firma medusa united mir das geld für ein 6monatiges abo abzubuchen. ich habe dies natürlich nicht zugelassen. daraufhin hatte ich inzwischen schon gute 10 mal kontakt mit dem telefonischen support der internetseite. jedesmal wurde mir nur gesagt ich solle das originalschreiben nochmals per fax schicken und man werde sich drum kümmern. inziwschen,nachdem lange gar nichts passierte,sondern die 2.mahnung kam, hat sich jetzt jemand bequemt eine email zu schicken. dort sagt man mir, das ich nur die belege des einschreibens schicken könnte um nachzuweisen das ich die kündigung geschickt habe. ich habe die aber nur per normalem brief hingeschickt. bin ich denn verpflichtet sowas per einschreiben zu machen? was mir auch rätselhaft ist,ist die tatsache das die besagten 1,99 nie versucht wurden abzubuchen,sondern direkt die summe für das 6-monats abo. gilt denn auch bei einem fax nicht die original unterschrift? denn die sagen auch das eine kündigung NUR per brief mit original unterschrift gültig sei.
danke für antworten...